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Staatlich anerkannte Gütestelle
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Baden-Württemberg
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Die Gütestelle bietet Gewähr für die unabhängige, objektive und
qualifizierte Schlichtung eines Konflikts.
Das Verfahren vor der Gütestelle folgt einer am vormaligen
Schlichtungsgesetz orientierten Verfahrensordnung.
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Das Verfahren vor der Gütestelle bietet zwei Besonderheiten:
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1.
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Mit der Einreichung eines Antrags auf Durchführung des Verfahrens bei
dieser anerkannten Gütestelle wird die Verjährung des Anspruchs, um den
es geht, gehemmt.
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2.
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Aus dem Gütestellenvergleich, der protokolliert wird, kann ebenso die
Zwangsvollstreckung betrieben werden wie aus einem vor Gericht
geschlossenen Vergleich.
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Für Einzelheiten und Fragen zu diesem Verfahren sprechen Sie uns bitte an!
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