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Staatlich anerkannte Gütestelle

Baden-Württemberg

Die Gütestelle bietet Gewähr für die unabhängige, objektive und qualifizierte Schlichtung eines Konflikts. Das Verfahren vor der Gütestelle folgt einer am vormaligen Schlichtungsgesetz orientierten Verfahrensordnung.

Das Verfahren vor der Gütestelle bietet zwei Besonderheiten:

1.

Mit der Einreichung eines Antrags auf Durchführung des Verfahrens bei dieser anerkannten Gütestelle wird die Verjährung des Anspruchs, um den es geht, gehemmt.

2.

Aus dem Gütestellenvergleich, der protokolliert wird, kann ebenso die Zwangsvollstreckung betrieben werden wie aus einem vor Gericht geschlossenen Vergleich.

Für Einzelheiten und Fragen zu diesem Verfahren sprechen Sie uns bitte an!